Darauf sollten Ihre Schmerzpatienten achten - mit BtM-Arzneimitteln auf Reisen

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneien wie z. B. opioide Analgetika angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auf Auslandsreisen mitfüh­ren. Patienten müssen jedoch einige Vorgaben beachten, damit es am Urlaubsort nicht zu Pro­blemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt.

Mit Beginn der Urlaubszeit gibt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimit­tel und Medizinprodukte (BfArM) folgende Reiseempfehlungen für BtM-medikationspflichti­ge Patienten:

 

Reiseempfehlungen des BfArM

  • Schmerzmittel laut Betäubungsmittelgesetz (BtMVV) können als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.
  • Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.
  • Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dazu zählen neben Deutschland typische Urlaubs­länder wie z. B. Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz oder Spanien. Die Beschei­nigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (z. B. Gesundheits­amt) beglaubigt werden. Zum Thema Mitführung von Betäubungsmitteln auf Reisen stellt das BfArM im Internet entsprechende Formulare zur Verfügung.
  • Bei Reisen in andere Länder empfiehlt die Bundesopiumstelle eine ärztliche Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) in mehreren Sprachen. Diese Bescheinigung gemäß INCB-Leitfaden muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt und bei der Reise mitgeführt werden.
  • Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

 

Im Zweifelsfall: landestypische Bestimmungen erfragen

Es bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgeneh­migungen, schränken die Menge ein oder verbieten sogar die Mitnahme von Betäubungs­mitteln. Um Probleme dieser Art zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits vor Reiseantritt bei den hiesigen diplomatischen Vertretungen des Reiselandes nach den gel­tenden Bestimmungen zu erkundigen. Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte vor Reiseantritt geklärt werden, ob die benötigten BtM-Arzneimittel - bzw. ein äquivalentes Produkt - im Reiseland verfügbar sind und durch einen ansässigen Arzt verschrieben werden können.

Quellen: BFARM, Aristo Pharma